Für ausländische Dienstleister, die in der Schweiz eine Leistung erbringen wollen, gilt:
- Meldepflicht
- Es besteht grundsätzlich eine Meldepflicht
- Arbeitsaufnahme
- Die Arbeitsaufnahme darf frühestens 8 Tage der Einsatzmeldung stattfinden
- Online-Meldung
- Die Meldung darf online erfolgen
- Online Meldeverfahren | meweb.admin.ch
- Die Meldung darf online erfolgen
Siehe Schema unter:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.