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Entsendungen

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Beschränkung auf 90 Tage p.a.

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

  • Der Rechtsanspruch auf Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz ist auf 90 Tage pro Kalenderjahr beschränkt
  • Unabhängigkeit von der Rechtsform des Dienstleisters
    • Selbständigerwerbender Dienstleister (Einzelfirma)
    • Personengesellschaft
    • Juristische Person (mit eigener Rechtspersönlichkeit)
  • Grundsatz-Anwendbarkeit pro Unternehmung
    • Die Beschränkung gilt für jedes Unternehmen einzeln

Berechnung des Entsendungs-Quantitativs

  • Entsendet Ihr Unternehmen zB an 10 Tagen jeweils 2 Mitarbeiter, so haben Sie 10 Tage ihres 90 Tage-„Kontingents“ „aufgebraucht“

Wiederaufnahme von Arbeiten

  • Meldepflicht
    • Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Behörde – unter Nutzung des Online-Meldeverfahrens – für
      • Arbeitswiederaufnahme nach einem Unterbruch innert dreier Monate nach Beendigung der letzten Arbeiten
      • Wartungsarbeiten innert dreier Monate
      • Gewährleistungsarbeiten (Mängelbehebung u.ä.)
  • Hinweis auf die Ursprungsmeldung
    • Die Meldung der Arbeitswiederaufnahme bzw. Arbeitsfortsetzung hat Bezug auf die Meldung, mit der Sie den ersten Einsatz für das betreffende Projekt gemeldet haben (Ursprungsmeldung), zu nehmen
  • Meldezeitpunkt
    • spätestens vor Einsatzbeginn
    • keine Auslösung einer erneuten 8-tägigen Frist

Weiterführende Informationen

  • Grundlage betreffend Rechtsform
    • FZA 5 Abs. 1
  • MWST-Hinweis
    • Führen Sie in der Schweiz für mehr als CHF 100‘000 p.a. Arbeiten aus, sind Sie MWST-pflichtig
    • Mehrwertsteuer (MWST)

Weiterführedende Links:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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