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Entsendungen

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Arbeitskontrolle / Vollzug flankierender Massnahmen

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die nachgenannten Akteure im Vollzug der flankierenden Massnahmen handeln im behördlichen Auftrag und sind befugt, verbindliche Weisungen gegenüber Arbeitgebern zu erlassen:

  • Paritätische Kommissionen (PK)
    • Die Paritätischen Kommissionen (PK) kontrollieren die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) (Arbeitskontrolle)
    • Personelle Zusammensetzung
      • gleiche Anzahl Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
  • Tripartite Kommissionen (TPK)
    • Den Tripartiten Kommissionen (TPK) kommt die Funktion zu, Lohndumping in Branchen zu verhindern, in welchen keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) bestehen
      • Im Bereich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer kontrollieren die TPK’s
        • die Einhaltung der Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen
      • Arten von TPK’s
        • TPK’s der Kantone
        • TPK des Bundes
      • Personelle Zusammensetzung
        • Vertretern des Staates
        • Vertreter der Arbeitgeber
        • Vertreter der Arbeitnehmer
  • Kantonale Arbeitsinspektorate
    • Die kantonalen Arbeitsinspektorateüberwachen die Einhaltung der Vorschriften
      • zur Arbeitssicherheit
      • zu den Arbeits- und Ruhezeiten
  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)
    • Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt(Suva) kontrolliert – ergänzend zu den kantonalen Arbeitsinspektoraten – die Einhaltung der Regeln zur Arbeitssicherheit
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
    • Das Staatssekretariat für WirtschaftSECO beaufsichtigt den Vollzug des Entsendegesetzes
    • Aufsichtsbehörde über folgende Akteure
      • Paritätische Kommissionen (PK)
      • Tripartite Kommissionen (TPK)
  • Staatssekretariat für Migration SEM
    • Das Staatssekretariat für MigrationSEM ist die Fachbehörde der Schweiz. Eidgenossenschaft für das Ausländerrecht
  • Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
    • Die Kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sind zuständig für
      • den Vollzug des Ausländerrechts
      • Gesuche um Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bei Entsendungen von über 90 Tagen aus der EU oder (ab 1.Tag) bei Nicht-EU-Staaten
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST)
    • Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST),ist zuständig für
      • die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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