Um die Arbeitnehmerschaft vor den Gefahren eines Sozial- und Lohndumpings zu schützen, hat die Schweiz am 01.06.2004 im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU flankierende Massnahmen eingeführt.
Die flankierenden Massnahmen ermöglichen
- Kontrollen der minimalen bzw. üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen
- Massnahmen bei behördlich festgestellten Missbräuchen.