Gesamtarbeitsvertrag (GAV) = Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) = Wirkungserstreckung des Geltungsbereichs eines GAV auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der betreffenden Branche, unter Angabe von
- Gebiet
- Branche
- betroffenen Arbeitnehmern