Für ausländische Dienstleister, die in der Schweiz eine Leistung erbringen wollen, gilt:
- Meldepflicht
- Es besteht grundsätzlich eine Meldepflicht
- Arbeitsaufnahme
- Die Arbeitsaufnahme darf frühestens 8 Tage der Einsatzmeldung stattfinden
- Online-Meldung
- Die Meldung darf online erfolgen
- Online Meldeverfahren | meweb.admin.ch
- Die Meldung darf online erfolgen