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Sonntagsarbeit

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bewilligungspflicht

  • In der Schweiz ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag grundsätzlich bewilligungspflichtig
    • Arbeitsgesetzliche Bewilligung
    • Polizeierlaubnis gemäss kantonalem Ruhetagsgesetz

Bewilligungsvoraussetzungen

  • Vorübergehende Sonntagsarbeit (bis zu 6 Sonntage oder wenn die Sonntagsarbeit bei zeitlich befristeten Einsätzen von bis zu 3 Monaten einen einmaligen Charakter aufweist) wird von den zuständigen kantonalen Behörden bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird.

Bewilligungsstellen

  • Kantonale Behörden
    • Arbeitsinspektorate
  • Leistungsbereich „Arbeitsbedingungen“
    • SECO

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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