In der Schweiz ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag grundsätzlich bewilligungspflichtig
Arbeitsgesetzliche Bewilligung
Polizeierlaubnis gemäss kantonalem Ruhetagsgesetz
Bewilligungsvoraussetzungen
Vorübergehende Sonntagsarbeit (bis zu 6 Sonntage oder wenn die Sonntagsarbeit bei zeitlich befristeten Einsätzen von bis zu 3 Monaten einen einmaligen Charakter aufweist) wird von den zuständigen kantonalen Behörden bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird.