Der Personalverleih und die Personalvermittlung aus dem Ausland in die Schweiz sind verboten.
Zur Abgrenzung von Personalverleih und Entsendung ist eine Gegenüberstellung der Definitionen unumgänglich:
- Personalverleih = Zurverfügungstellung eines Arbeitnehmers an ein fremdes Unternehmen, damit dieser nach den Weisungen bzw. im Namen und auf Rechnung des Einsatzbetriebes tätig wird
- Entsendung = Delegierung eines Arbeitnehmers in anderes Land, damit dieser dort im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers handelt
Weiterführende Informationen
- Personalverleih
- Private Arbeitsvermittler | treffpunkt-arbeit.ch