Juristische Person (mit eigener Rechtspersönlichkeit)
Grundsatz-Anwendbarkeit pro Unternehmung
Die Beschränkung gilt für jedes Unternehmen einzeln
Berechnung des Entsendungs-Quantitativs
Entsendet Ihr Unternehmen zB an 10 Tagen jeweils 2 Mitarbeiter, so haben Sie 10 Tage ihres 90 Tage-„Kontingents“ „aufgebraucht“
Wiederaufnahme von Arbeiten
Meldepflicht
Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Behörde – unter Nutzung des Online-Meldeverfahrens – für
Arbeitswiederaufnahme nach einem Unterbruch innert dreier Monate nach Beendigung der letzten Arbeiten
Wartungsarbeiten innert dreier Monate
Gewährleistungsarbeiten (Mängelbehebung u.ä.)
Hinweis auf die Ursprungsmeldung
Die Meldung der Arbeitswiederaufnahme bzw. Arbeitsfortsetzung hat Bezug auf die Meldung, mit der Sie den ersten Einsatz für das betreffende Projekt gemeldet haben (Ursprungsmeldung), zu nehmen
Meldezeitpunkt
spätestens vor Einsatzbeginn
keine Auslösung einer erneuten 8-tägigen Frist
Weiterführende Informationen
Grundlage betreffend Rechtsform
FZA 5 Abs. 1
MWST-Hinweis
Führen Sie in der Schweiz für mehr als CHF 100‘000 p.a. Arbeiten aus, sind Sie MWST-pflichtig