Bei regelmässiger Tätigkeit in der Schweiz empfiehlt sich die Gründung eines schweizerischen Rechtsträgers oder der Kauf eines schweizerischen Anbieters für Ihre Dienstleistung.
Zu berücksichtigen ist sodann, dass eine regelmässige Entsendung von Arbeitnehmern durch ausländische Dienstleister in der Praxis – abgesehen von Ausnahmen – nicht mehr als 3 Jahre möglich ist.
Für den Zuzug, die Auswahl des geeigneten Standortes und der zu Ihnen passenden Rechtsform finden Sie unter folgenden Websites weitere Informationen:
Zuzug in die Schweiz
- Zuzug
- Ansiedlung Schweiz | ansiedlung-schweiz.ch
Standort in der Schweiz
Gesellschaftsgründung in der Schweiz
- Juristische Personen
- Personengesellschaften (für Unternehmen aus den EU 25-Staaten)
Markteintritt in die Schweiz durch Unternehmenskauf
Weiterführende Informationen
- Unternehmensansiedlung in der Schweiz – die Berater
- Investment Advisors | investment-advisors.ch
- Vertriebsmassnahme durch Vertrag oder Zusammenarbeit mit einem Partner in der Schweiz