Führen Sie in der Schweiz für mehr als CHF 100‘000 p.a. Arbeiten aus, sind Sie MWST-pflichtig
Mehrwertsteuer (MWST)
Registrierung ausländischer EU-25-Arbeitnehmer mit Kurzfristeinsätzen durch schweizerische Arbeitgeber
Auch schweizerischen Arbeitgebern ist die Online-Meldung zu empfehlen, wenn sie ausländische Arbeitskräfte (aus der EU-25) für kurzfristige Einsätze bis zu 3 Monaten in der Schweiz anstellen