Definition
- Arbeitszeit = Umschreibung der zeitlichen Arbeitnehmerbeanspruchung pro Tag, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr
Erfordernis
- Die Arbeitszeit muss bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein
Beschränkte Gestaltungsfreiheit
- Es besteht eine durch zwingende Schutzvorschriften des Arbeitsgesetzes beschränkte Gestaltungsfreiheit
- Einzuhalten sind die Bestimmungen über
- die wöchentliche Höchstarbeitszeit
- die Tages-, Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit
- die freien Tage und Pausen
Weiterführende Informationen
- Grundlage
- Einzelarbeitsvertrag
- Normalarbeitsvertrag (NAV)
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder
- Betriebsübung