Ferien-Mindestanspruch
- Arbeitnehmer vor dem vollendeten 20. Altersjahr
- 5 Wochen pro Jahr
- Arbeitnehmer nach dem vollendeten 20. Altersjahr
- 4 Wochen pro Jahr
Zusammenhängender Ferienbezug
- 2 Ferienwochen
weitergehende Ferienansprüche
- Massgeblichkeit
- Arbeitsvertrag
- anwendbarer Normalarbeitsvertrag (NAV)
- allenfalls anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Weiterführende Links
- Freizeitgewaehrung | arbeitgeberfuersorge.ch
- Ferienanspruch | ferienanspruch