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Pausen und Zeiterfassung

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Pausen =   Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit, wobei der Arbeitsort dazu verlassen werden darf

Quantitativ

  • mehr als 5,5 Std. Arbeitszeit
    • ¼ Std. Pause
  • mehr als 7 Std.
    • ½ Std. Pause
  • mehr als 9 Std.
    • 1 Std. Pause

Zeitpunkt der Pausengewährung

  • Mitte der Arbeitszeit

Pausenzeitenaufteilung

  • Pausen von 1 Std. und mehr dürfen aufgeteilt werden

Pause Mitte der Arbeitszeit

  • Die Hauptpause um die Mitte der Arbeitszeit hat mindestens 1/2 Std. dauern.

Zeiterfassungspflicht

  • Gegenstände
    • Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
      • Arbeitszeit
      • Ruhezeit
      • Pausen
  • Datenerfassung
    • Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
      • Arbeitsbeginn
      • Arbeitsende
      • Uhrzeit
      • Dauer der Pausen von ½ Stunde oder länger
  • Dokumentierungs- und Aufbewahrungspflicht
    • 5 Jahre

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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