Bewilligungsfreiheit
- Tages- und Abendarbeit
Mit Einverständnis des Arbeitnehmers
- Vor- oder Nachverschiebung der betrieblichen Tages- und Abendzeitraum (6 Uhr bis 23 Uhr; 17 Std.)
- um bis zu 1 Std.
Zeitspanne für Arbeitsausführung
- Tages- und Abendarbeit des Arbeitnehmers (mit Einschluss der Pausen) (maximal 12,5 Std. effektive Arbeit)
- innerhalb von 14 Std.