Überstunden Definition Überstunden = Stunden, welche den zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt ist, übersteigen Ausgleich oder Lohnabgeltung Überstunden sind entweder – Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt – durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen oder durch Lohn mit 25 % Zuschlag zu entschädigen Weiterführende Informationen Rechtliche Grundlagen OR 321c OR 361 Weiterführende Link Überstunden | ueber-stunden.ch Drucken / Weiterempfehlen: