Unternehmen, die zur Erbringung einer Dienstleistung in der Schweiz Arbeitnehmer vorübergehend entsenden, damit sie hier einen Arbeitseinsatz leisten oder in einer ihrer Niederlassungen arbeiten, müssen sich an bestimmte orts- und branchenübliche Mindest-Arbeits- und Lohnbedingungen halten.
Für die entsandten Mitarbeiter sind je nach Tätigkeitsart und Berufserfahrung verschiedene Entlöhnungs-Vorschriften einzuhalten:
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