Ein Verstoss gegen die Regeln eines allgemeinverbindlich erklärten GAV kann nach sich ziehen:
- verwaltungsrechtliche Sanktionen
- zivilrechtliche Sanktionen
Denkbar sind vor allem Konventionalstrafen (vgl. EntsG 9 und 12 sowie 2 Abs. 2quater).
Weiterführende Links
- Gesamtarbeitsvertragsrecht GAV | arbeits-recht.ch
- Konventionalstrafe | konventionalstrafe.ch