Zur Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz werden ausländische Arbeitgeber, die zwingende Vorschriften des Entsendegesetz (EntsG) verletzen, sanktioniert:
- Sanktionsmittel
- Verwarnung
- Geldbusse
- Dienstleistungssperre
- Sanktionsmass
- leichte Verstösse (zB Nichteinhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist)
- Verwarnung oder Geldbusse
- Wiederholungsfall
- Geldbusse bis maximal CHF 30’000
- Schwere Verstösse (zB massive Lohnunterbietungen oder Nichtbezahlung rechtskräftiger Bussen)
- Dienstleistungssperre (= Erwerbstätigkeitsverbot für die Schweiz)
- Wiederholungsfall
- Berufsverbot bis 5 Jahre
- Publikation auf öffentlicher Liste im Internet
- leichte Verstösse (zB Nichteinhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist)