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Meldepflicht

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Selbstständigerwerbende Dienstleister, die keiner Bewilligungspflicht unterstehen, bzw. Staatsangehörige der EU-25 / EFTA-Staaten, die während insgesamt maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, unterstehen der Meldepflicht:

  • Online-Meldung unter Verwendung des Formulars für selbständige Dienstleistungserbringer

Dieses Meldeverfahren kommt in den sogenannten allgemeinen Branchen auch zur Anwendung für selbstständige Dienstleistungserbringer aus

  • Bulgarien
  • Rumänien

Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien müssen wie Angehörige der EU-25/EFTA für das Meldeverfahren die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beachten.

Anmeldung vom ersten Tag an

Eine Anmeldung vom ersten Tag an muss in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Hotellerie/Gastgewerbe
  • Reinigung im Haushalt
  • Reisendengewerbe
  • Erotikgewerbe

Bewilligungspflicht für Dienstleister aus Bulgarien und Rumänien

Eine Bewilligungspflicht besteht für selbstständig Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien in einer der vier speziellen Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Gartenbau
  • industrielle Reinigung
  • Bewachungs- und Sicherheitsdienst

Keine Anwendung der Mindestlohnpflicht

Für selbstständig Erwerbstätige gelten die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen nicht.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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