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Stillhalteabkommen

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Ziele, Motive, Funktion

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziele

  • Beibehaltung des Status eines „aufrecht stehenden Unternehmen“ (= Konkursvermeidung)

Motive

wirtschaftlicher Aspekt der Bank(en)

  • Vermeidung Kreditverlust
  • Vermeidung Nachbetreuungsaufwand durch Recovery (Interessenwahrung in Konkursverfahren bzw. in Nachlassverfahren)

Image-Aspekt der Bank(en)

  • Vermeidung des Vorwurfs im Publikum, die Banken seien Unternehmens- und Arbeitsplatz-Zerstörer

Funktion

„Status quo-Beibehaltung“ für die Vorbereitung oder Durchführung von Sanierungsmassnahmen

  • „Vertraglicher Konkursaufschub“
    • anstelle des gesetzlichen Konkursaufschubs
    • anstelle oder als Vorbereitungsstufe einer Nachlassstundung

Zeitfenster

  • für abgetiefte Lageanalyse
  • für Evaluation möglicher Massnahmen
    • Sanierungsmassnahmen
    • Stillhalten während vorübergehenden Liquiditätsnotstand (Stillhalteabkommen für sich alleine vielleicht ausreichend)

Verhältnis Banken unter einander (Banken-/Banken-Verhältnis)

  • Institutionalisierung derjenigen Banken, die den Kreditnehmer finanzierten
    • Einbeziehungszweck
    • Vermeidung von Mittel- und Sicherheiten-Abfluss
      • Einzelne Banken sollen sich nicht zu Lasten anderer (Banken) besserstellen können
    • Absicherung für den Fall bankenseitiger Sanierungsbeiträge
      • Es sollen nicht die einen Banken von den Sanierungsbeiträgen der anderen Banken profitieren können
  • Federführung / Konstituierung
    • Federführer als Stellvertreter aller Banken
    • Kommunikation und Koordination untereinander (Recovery-Manager jeder Bank)

Verhältnis Banken zu Kreditnehmer (Banken-/Kredit-Verhältnis)

  • Forum mit Kreditnehmer
    • Bildung eines einheitlichen Forums mit dem Kreditnehmer
    • Kommunikation und Koordination mit einem Sanierer des Kreditnehmers
  • Vereinheitlichung der Kreditkonditionen
    • Praktikabilität
    • Opfersymmetrie der Banken
  • Sicherheiten
    • Handling der Sicherheiten der jeweiligen Banken
    • Handling von Sicherheiten im Zusammenhang mit neuen Sanierungsbeiträgen einzelner Banken

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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